Unsere Geschäftsbedingungen
1 Buchung und Anmeldung
Mit der Übersendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars Online/per Post/Telefax/E-Mail beantragt der*die Anmeldende die Buchung eines Platzes für den*die Teilnehmer*in; der*die Anmeldende ist für die Dauer von 3 Wochen an seine Buchung gebunden. Die Naturfreundejugend Deutschlands, LV Brandenburg, vertreten durch den NaturFreunde LV Brandenburg e.V. (nachfolgend Naturfreundejugend genannt) übersendet der*dem Anmeldenden, wenn freie Plätze bei der Veranstaltung zur Verfügung stehen und einer Teilnahme keine anderen sachlichen Gründe entgegenstehen, eine Buchungsbestätigung sowie alle benötigten Unterlagen für einen verbindlichen Vertragsabschluss. Die Buchung bahnt das Vertragsverhältnis an, führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Vertrages. Sofern eine Teilnahme nicht möglich ist, teilt dies die Naturfreundejugend dem*der Anmeldenden bis spätestens 3 Wochen nach Erhalt des Buchungsformulars mit.
Mit dem Eingang aller ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen wird der Naturfreundejugend sodann der Abschluss eines verbindlichen Vertrages zur Teilnahme an der Veranstaltung angeboten. Dieser Vertrag kommt erst mit dem Eingang der Anmeldebestätigung der Naturfreundejugend beim*bei der Anmeldenden zustande. Die Erhebung und Verarbeitung der im Buchungsformular sowie in den weiteren Vertragsunterlagen enthaltenen Daten des*der Teilnehmers*in sowie des*der Anmeldenden erfolgt im Rahmen der Datenschutzerklärung der Naturfreundejugend.
2 Zahlung des Preises / Teilnahmebeitrags
Die Zahlung ist bis spätestens zum Anmeldeschluss der Veranstaltung fällig. Kontoinhaber: Naturfreundejugend Brandenburg, Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse, IBAN: DE03 1605 0000 3517 0074 89 , BIC: WELADED1PMB
3 Leistungen, Leistungsänderungen
Die Leistungen ergeben sich aus den Daten der Veranstaltung und den Hinweisen zu den Veranstaltungsbedingungen. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Naturfreundejugend nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet. Die Naturfreundejugend verpflichtet sich, den*die Teilnehmende*n über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich ist.
4 Abmeldung/Rücktritt durch den*die Teilnehmer*in
Der*die Teilnehmende kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt von einer Veranstaltung muss schriftlich erklärt werden. Bei Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss müssen wir den Teilnahmebeitrag neu berechnen, der sich nach Abzug der ersparten Aufwendungen und anderweitigen Verwendungen sowie der geringeren Förderung, ergibt, außer ein*e Ersatzteilnehmende*r wird gestellt. Diese Summe kann die Höhe des ursprünglichen Teilnahmebeitrags aufgrund ausfallender Förderung überschreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern in diesem Fall der*die Teilnehmende zur Bezahlung des vollen Teilnahmebeitrags verpflichtet bleibt.
5 Rücktritt und Kündigung durch die Naturfreundejugend
Bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann die Naturfreundejugend vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmendenzahl (s. Gruppengröße) nicht erreicht wird. Die Naturfreundejugend kann den Reisevertrag kündigen, wenn der*die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung durch die Veranstaltungsleitung die Maßnahme nachhaltig stört, gegen die Grundsätze der Seminar- und Freizeitarbeit der Naturfreundejugend oder gegen die Weisungen der Veranstaltungsleitung verstößt. Die Naturfreundejugend behält den Anspruch auf den Teilnahmebetrag gemäß Punkt 4. Wird die Veranstaltung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, nicht sichergestellter personeller Betreuung oder sonstiger wichtiger Gründe erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, dann kann die Naturfreundejugend den Vertrag kündigen.
6 Haftung der Naturfreundejugend
Die Naturfreundejugend haftet für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
7 Mitwirkungspflicht
Der*die Teilnehmende ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Veranstaltungsleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, sofern möglich, für Abhilfe zu sorgen. Alle Teilnehmende haben während der Veranstaltungen gewisse Aufgaben (z.B. Spülen, Kochen) mit zu übernehmen. Die Gruppe sorgt gemeinsam für Ordnung und Sauberkeit.
8 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung einer Veranstaltung hat der*die Teilnehmende innerhalb eines Monats gegenüber der Naturfreundejugend geltend zu machen. Die Naturfreundejugend Deutschlands, LV Brandenburg, vertreten durch den NaturFreunde LV Brandenburg e.V. behält sich Änderungen der im Jahresprogramm gemachten Angaben vor und übernimmt für Druckfehler keine Haftung.